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Mit einem am 15.07.2011 veröffentlichen Gesetz wurde in Italien festgelegt, dass nur Ultraschall-Geräte zugelassen sind, die mit einer Frequenz zwischen 0,8 und 3,5 MHz arbeiten.
Geräte mit
niedrigerer Frequenz (z.B. 30 bis 60 KHz) dürfen in Italien nicht mehr
im kosmetischen Bereich eingesetzt werden. Die Ultraschall-Geräte von VIP Italia entsprechen bereits seit Anfang an diesen strengeren Anforderungen und dürfen in Italien weiterhin verkauft und eingesetzt werden: wir gehen daher davon aus, dass auch bei einer möglichen Gesetzesanpassung in Deutschland nach der aktuellen europäischen Tendenz keine Zulassungsproblematik für unsere Geräten zu erwarten ist. |
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